Inkrafttreten

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unterricht ersetzen jene vom 15. November 2021 und treten mit Wirkung vom 6. Februar 2024 in Kraft.

Die Änderung ist im Text durch blaue Färbung gekennzeichnet.

Aachen, den 6. Februar 2024
(Christian Schröder)



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unterricht

Mit Anmeldung eines Teilnehmers (im weiteren auch Schüler genannt) zu meinen Unterricht oder mit Zahlung eines Entgelts für Unterricht und Annahme des Entgelts durch mich, Christian Schröder, Luisenstraße 4, 52070 Aachen (im weiteren auch Aixpander genannt) wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.


I. Anmeldung, Teilnahme, Zulassung, Zulassungsbeschränkung, Beschränkung der Teilnehmerzahl

a) Es besteht die Möglichkeit zur
    1) persönlichen Anmeldung
    2) schriftlichen Anmeldung: per eMail oder postalisch
    3) telefonischen Anmeldung
Bei nichtpersönlicher Anmeldung kommt der Vertrag erst mit schriftlicher Bestätigung per eMail oder per Fax oder postalisch durch den Aixpander zustande.

b) Am Unterricht des Aixpanders kann jeder teilnehmen, der das 18. Lebensjahr bzw. bei Zustimmung eines Erziehungsberechtigten das 14. Lebensjahr vollendet hat. In der Regel handelt es sich um Einzelunterricht. Je nach Absprache sind auch mehrere Schüler gleichzeitig möglich.

c) Der Aixpander behält sich vor, Schüler und/oder ggf. andere Anwesende vorübergehend vom Unterricht auszuschließen, oder nicht zum Unterricht zuzulassen, oder die Zulassung insgesamt nachträglich zu widerrufen.

d) Anmeldungen werden im Normalfall in zeitlicher Reihenfolge angenommen. Je nach Art und Konzeption des Unterrichts kann eine andere Zulassungsregelung als die zeitliche Abfolge gelten.

e) Unterricht, Workshops o.ä. an Grundschulen und anderen entsprechenden Einrichtungen werden gesondert geregelt.

 

II. Rücktritt vom Vertrag, Leistungsverweigerungsrechte

a) Mit Ausnahme einer eventuellen entgeltfreien Probestunde ist der Aixpander berechtigt, Schülern die Leistung von vereinbarten Unterricht so lange zu verweigern, bis das entsprechende Entgelt vollständig entrichtet ist.

b) Werden die jeweils vereinbarten Entgelte für vereinbarten Unterricht nicht oder nicht vollständig bis spätestens zur vereinbarten Frist oder in Ermangelung einer vereinbarten Frist bis zu einer durch den Aixpander gesetzten Frist entrichtet, kann der Aixpander fristlos vom Vertrag zurücktreten.

c) Der Aixpander behält sich vor, einzelne Termine nicht durchzuführen, wenn die dafür zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht ausreichen oder der Veranstaltungsort nicht zur Verfügung steht.
Änderungen aus aktuellem Anlass z.B. wegen Erkrankung oder aus höherer Gewalt bleiben vorbehalten.

d) Der Aixpander behält sich vor, angekündigte Unterrichtsveranstaltungen, z.B. Einzelworkshops, Wochenend-Workshops oder Schnupperkurse im Ganzen abzusetzen, und dies auch kurzfristig. Etwaige dafür im voraus bezahlte Unterrichtsstunden oder Workshopkosten werden erstattet. Nicht jedoch Kosten für Unterrichtsmaterialien, Instrumente und ähnliches, was dazu im Vorfeld angeschafft wurde.

e) Der Aixpander kann auch aus Gründen, die in der Person oder in dem Verhalten eines Schülers liegen, einen Vertragsschluss verweigern oder jederzeit fristlos vom Vertrag zurücktreten.

f) Entgeltfreier Rücktritt eines Schülers von Unterricht:

  1. Bei Einzelunterricht nur möglich mit einer Rücktrittserklärung bis spätestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn.

    Danach wird die Hälfte der vereinbarten Unterrichtszeit als Verdienstausfall berechnet.

    Kommt vereinbarter Einzelunterricht nicht zustande, weil der Schüler
    • unangekündigt fernbleibt
    • oder am vereinbarten Ort bis zum Unterrichtsbeginn keinen Einlass ermöglicht
    • oder den Unterricht anderweitig verunmöglicht
    wird die volle vereinbarte Unterrichtszeit als Verdienstausfall berechnet.

    Bei Einzelunterricht außerhalb des Aachener Innenstadtbereichs (s. 
    Kosten) können zusätzlich Fahrtdauer und angefallene Fahrtkosten berechnet werden.
  2. Bei Gruppenunterricht nur möglich mit einer Rücktrittserklärung bis spätestens sieben Tage vor Unterrichtsbeginn, oder wenn zwischen sieben und zwei Tagen vor Unterrichtsbeginn vorbehaltlich II.e ein anderer Interessent den Teilnehmerplatz einnimmt.

    Zu einem späteren Zeitpunkt bis eine Stunde (für Packen, Einladen und Anfahrtsdauer) vor Unterrichtsbeginn wird die Hälfte der vereinbarten Unterrichtszeit als Verdienstausfall berechnet.

    Kommt danach vereinbarter Gruppenunterricht nicht zustande, weil durch ungekündigtes Fernbleiben eines überwiegenden Teils der Gruppe das Unterrichtsziel nicht erreicht werden kann, oder am vereinbarten Ort bis zum Unterrichtsbeginn kein Einlass ermöglicht oder der Unterricht anderweitig verunmöglicht wird, wird die volle vereinbarte Unterrichtszeit als Verdienstausfall berechnet.

    Bei Gruppenunterricht außerhalb des Aachener Innenstadtbereichs (s. Kosten) können zusätzlich Fahrtdauer und angefallene Fahrtkosten berechnet werden.
  3. Bei Workshops nur möglich mit einer Rücktrittserklärung bis spätestens sieben Tage vor Workshopbeginn, oder wenn zwischen sieben und zwei Tagen vor Workshopbeginn ein anderer Interessent (vorbehaltlich II.e) den Teilnehmerplatz einnimmt.

    Zu einem späteren Zeitpunkt bis eine Stunde (für Packen, Einladen und Anfahrtsdauer) vor Workshopbeginn wird die Hälfte der in der Workshopankündigung genannten Gesamtunterrichtszeit als Verdienstausfall berechnet.

    Kommt danach ein vereinbarter Workshop nicht zustande, weil
    • durch ungekündigtes Fernbleiben eines überwiegenden Teils der Gruppe das Unterrichtsziel nicht erreicht werden kann
    • oder am vereinbarten Ort bis zum Unterrichtsbeginn kein Einlass ermöglicht
    • oder der Unterricht anderweitig verunmöglicht wird,
    wird die volle vereinbarte Unterrichtszeit als Verdienstausfall berechnet.

    Bei Workshops außerhalb des Aachener Innenstadtbereichs (s. Kosten) können zusätzlich Fahrtdauer und angefallene Fahrtkosten berechnet werden.

g) In besonders gelagerten Einzelfällen kann abweichend von den obigen Regelungen aufgrund eines schriftlichen Antrages entschieden werden. Dieser ist dem Aixpander rechtzeitig auf einem der folgenden Kommunikationswege mitzuteilen:

Es gilt nur die durch den Aixpander bestätigte Meldung.

 

III. Dauer des Unterrichts

a) Die einzelnen Unterrichtseinheiten (im folgenden auch "Unterrichtsstunden" genannt) dauern in der Regel 45 Minuten. Die tatsächliche Dauer kann je nach Angebot zu einem Instrument/Thema oder nach Vereinbarung davon abweichen.

b) Soweit nicht anders vereinbart, umfasst der monatliche Unterricht mindestens vier Unterrichtsstunden.
Über den ersten Monat hinaus verlängert sich die Unterrichtsdauer bei vorausgesetztem gegenseitigen Einvernehmen unbegrenzt. Der monatliche Unterricht kann von jeder der Vertragsparteien zu einem Monatsende gekündigt werden. Für Schüler gilt hierbei eine Mindestfrist von zwei Wochen zum Monatsende.

c) Bei Vereinbarung über eine Verlängerung oder eine Verkürzung der Unterrichtsstunden wird die Höhe des Teilnehmerentgeltes in 15-Minuten-Schritten entsprechend angeglichen.

 

IV. Höhe und Zahlung des Teilnehmerentgeltes

a) Die Höhe des Teilnehmerentgelts ist dem jeweiligen aktuellen Angebot zu entnehmen.

b) Die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% ist im Teilnehmerentgelt bereits enthalten.

c) Teilnehmerentgelte sind im voraus zu entrichten.

d) Bei der persönlichen Anmeldung besteht die Möglichkeit, das Teilnehmerentgelt in bar, bei allen anderen Anmeldeformen ausschließlich per Überweisung zu entrichten. Bei Barzahlung kann auf Wunsch eine Quittung ausgestellt werden.

e) Der Aixpander behält sich bei einzelnen Angeboten zu Unterricht vor, die Zahlung des Teilnehmerentgeltes im Wege des Überweisungsverfahrens einzuschränken.

f) Sollte das Teilnehmerentgelt durch Umstände, die der Aixpander nicht zu vertreten hat, zurückgebucht werden, werden die entstandenen Rückbuchungskosten dem Schüler oder der für ihn zahlenden Person in Rechnung gestellt. Vor Begleichung dieser Rechnung ist eine Teilnahme an Unterricht nur in Ausnahmefällen möglich.

g) Soweit nicht anders vereinbart, wird für die erste Unterrichtsstunde zu einem neuen Instrument/Thema generell der normale, nicht ermäßigte Stundensatz berechnet. Bei anschließend monatlichem Unterricht (Optionen C) oder D wird diese erste Unterrichtsstunde als kostenlose Probestunde verrechnet.

h) Zehnerkarten gelten, sofern auf der Karte nicht anders vermerkt und mit meiner Unterschrift bestätigt, für ein halbes Jahr (183 Tage) ab Verkaufsdatum.


i) Sonderregelung für "Band für Einsteiger":
  1. Das Teilnehmerentgelt wird nicht pro Schüler, sondern für die gesamte Gruppe kalkuliert.
  2. Ein Einstieg erfolgt idealerweise zum ersten Termin nach Monatsanfang.
  3. Zum Einstieg leistet der Schüler eine zweiteilige Vorauszahlung:
    - erster Teil für zwei Termine anteilig zur künftigen Besetzungsgröße,
    - zweiter Teil für die weitere zwei Termine anteilig einer Mindestbesetzung von drei Schülern.
  4. Danach wird jeden zweiten Termin für die nächsten beiden Termine vorausgezahlt.
  5. Bis zur darauf folgenden Vorauszahlungsrate wird kein Entgelt, auch nicht anteilig, für einen verpassten oder abgesagten Probentermin erstattet. Eine Absage muss vor einem Vorauszahlungstermin erfolgen.
  6. Außer es handelte sich um einen Krankheitsfall; dann gilt eine Frist von mindestens sieben Tagen vor dem betreffenden Termin
  7. Wenn seit dem letzten Vorauszahlungsbetrag die Besetzung geschrumpft oder gewachsen ist, wird der aktuelle Betrag entsprechend angepasst.
  8. Bei geregeltem Ausstieg eines Schülers (schriftliche Ankündigung per bestätigter eMail, Fax oder Brief) wird nur erstattet, was über mehr als zwei Monate ab Ausstiegsankündigung hinausgeht. Sowie, was nach Ablauf der vorausgezahlten Termine aufgrund einer größeren Besetzung als der eines Trios übrig blieb.
  9. Kündigt ein Schüler seinen Ausstieg für ein Datum an, das die Zweimonatsfrist ab Ankündigung übersteigt, sind die entsprechend anfallenden Vorauszahlungen noch zu leisten.
  10. Bei Ausbleiben einer Vorauszahlung

    • gilt die erste Monatsvorauszahlung als Sicherheit.
    • Bei nicht erfolgter Nachzahlung und/oder wiederholtem Ausbleiben der Monatsvorauszahlung riskiert das säumige Bandmitglied, durch einen Nachfolger ersetzt zu werden und damit automatisch aus der Gruppe zu scheiden. Verbliebene Vorauszahlungen verfallen, sofern der Nachfolger sie nicht übernimmt.
    • Nach Ablauf des zweiten säumigen Monats wird der betreffende Schüler in jeden Fall von dem Gruppenunterricht ausgeschlossen.


V. Erstattungen von Entgelten

a) Entgelte für Einzeltermine werden voll oder anteilig erstattet, wenn ein geplanter Unterrichtstermin aus Gründen, die der Aixpander zu verantworten hat, nicht oder nur teilweise durchgeführt wird.

b) Bei im voraus gezahlten Monatsentgelten werden einzelne oder auch mehrere Termine anteilig gutgeschrieben, wenn ein Unterrichtstermin oder mehrere Unterrichtstermine bis spätestens am Vortag des frühesten vereinbarten Datums vom Teilnehmer schriftlich abgesagt (Datum der Zustellung) wird oder eine mündliche Absage vom Aixpander bestätigt wird.
Andernfalls wird der halbe Stundensatz als Verdienstausfall angerechnet.

c) Für Zehnerkarten ist eine gänzliche oder teilweise Rückvergütung ausgeschlossen. Jedoch kann nach Rücksprache mit dem Aixpander und vorbehaltlich der Bestimmungen in diesen AGB eine angebrochene Karte vorübergehend einer dritten Person überlassen oder gänzlich an sie abgetreten werden. Unabhängig davon verfällt verbliebene Unterrichtszeit ersatzlos nach Ablauf der 183 Tage.

d) Eine gegenseitige Aufrechnung der Optionen A, B, C oder D ist nicht möglich.

e) Für "Band für Einsteiger" gilt eine Sonderregelung, siehe
IV.i.6 ff

 

VI. Entgeltermäßigungen

a) Entgeltermäßigungen gelten grundsätzlich nur für Unterrichtsangebote, zu denen eine entsprechende Regelung vorgegeben ist.

b) Entgeltermäßigungen gelten nur innerhalb eines Unterrichtsfeldes.

c) Ein nachträglicher Anspruch auf Entgeltermäßigung kann nicht geltend gemacht werden.

 

VII. Teilnahmebescheinigung

a) Auf Antrag kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

 

VIII. Exkursionen, Führungen

a) Eventuell abweichende Teilnahmebedingungen sind vor der Anmeldung den besonderen Reise- und Fahrtenprogrammen zu entnehmen.

 

IX. Haftung

Für Unfälle und Diebstähle übernimmt der Aixpander keine Haftung; im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung – gleich aus welchem Grunde – beschränkt sich ausschließlich auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

X. Bestandteil des Vertrages

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Aixpanders für Unterricht werden Bestandteil des Vertrages zwischen dem Schüler und dem Aixpander.

b) Werden die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Einzelfall vom Schüler nicht anerkannt, ist eine Anmeldung zum Unterricht des Aixpanders nicht möglich bzw. bei Geschenkgutscheinen nichtig.
c) Werden die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Einzelfall vom Schüler nachträglich nicht mehr anerkannt, ist eine Fortführung des Unterrichts nicht möglich.

 

XI. Salvatorische Klausel

Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bestimmungen sind teilbar, getrennt von den übrigen Bestimmungen zu beurteilen und wirksam. Falls eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam ist, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt das nach verständiger Auslegung wirtschaftlich mit der unwirksamen Bestimmung Gewollte.

 

XII. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Aachen.